Rechtsmedizin

Die Abteilung Rechtsmedizin des Zentralinstitut der Spitäler führt auf Anfrage der Justizbehörden Untersuchungen durch, die zur Lösung zivil- und strafrechtlicher Fälle beitragen. Vielfach bringt man die Rechtsmedizin nur mit Autopsien in Verbindung, doch als Bindeglied zwischen Medizin und Recht kümmert sie sich um weitaus mehr.

Zu den Haupttätigkeiten der Abteilung Rechtsmedizin gehören Untersuchungen sowohl an toten als auch an lebenden Personen sowie die Erstellung von Gutachten auf Grundlage bestehender Dossiers. Der Kontakt zu den Angehörigen gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich und ist oft der schwierigste Teil der Arbeit.

Abteilungsaktivitäten

    • Bergung von Leichen: Bei einem Mord oder einem als suspekt eingestuften Todesfall begibt sich die Rechtsmedizin auf Anfrage der Justizbehörden an den Fundort der Leiche und analysiert sämtliche Parameter, um die ungefähre Todeszeit und die Todesursache/-umstände festzustellen. Die Leiche kann anschliessend zur Untersuchung abtransportiert werden. Autopsien (Leichenöffnungen) werden in Lausanne oder Genf durchgeführt, alle übrigen Untersuchungen im Wallis.
       
    • Aussere Untersuchung: Die Rechtsmedizin nimmt bei dieser Art von Untersuchung die Kleidung und den Körper des Opfers näher unter die Lupe und zieht anhand der Verletzungsspuren, der spezifischen Merkmale der Leichenstarre usw. entsprechende Rückschlüsse.
       
    • Identifizierung: Wenn es der Zustand der Leiche nicht zulässt, die Person eindeutig zu identifizieren, kann die Rechtsmedizin eine Identifizierung anhand der Zähne vornehmen. Auch andere Techniken wie DNA-Analysen kommen hier zum Einsatz.
  • Auf Anfrage der Justizbehörden und im Einverständnis mit den betroffenen Personen untersucht die Rechtsmedizin Gewaltopfer und Tatverdächtige. Allfällige Körperverletzungen werden untersucht/interpretiert und in einem Bericht zuhanden der Justizbehörden festgehalten.

  • In diesem Bereich geht es zum Beispiel um Schätzungen des Blutalkoholgehalts zum genauen Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls oder um Beurteilungen, ob die medizinische Versorgung in einem gegebenen Fall den Regeln der Kunst entsprach. Die Rechtsmedizin kann auch um die Interpretation einer Bildaufnahme, eines Arztzeugnisses oder eines Untersuchungsdossiers gebeten werden. Manchmal muss eingeschätzt werden, ob bestimmte dem Opfer zugefügte Verletzungen lebensgefährlich waren oder nicht.

    Zudem führt die Rechtsmedizin Untersuchungen an Gebeinen durch, trägt zur Rekonstruktion von Tathergängen bei und gibt oft vor Gericht eine Expertenmeinung ab.

Verwandtschaftsanalysen (Vaterschaftsabkärungen)

Die Blutentnahmen für Verwandtschaftsanalysen (oder Vaterschaftsabklärungen) werden von der Abteilung für Rechtsmedizin des Zentralinstituts der Spitäler in Sitten durchgeführt. Die Durchführung der Analyse sowie die Interpretation der Resultate erfolgt durch die Abteilung forensische Genetik des Universitätszentrums für Rechtsmedizin der französischsprachigen Schweiz (CURML) in Lausanne.

Diese Gutachten ermöglichen es, verwandtschaftliche Beziehungen zwischen mehreren Personen zu bestätigen oder auszuschliessen, indem ihre genetischen Profile verglichen werden. Die Zuverlässigkeit der Ergebnisse liegt in den meisten Fällen bei über 99.9 %.

Die Blutentnahme erfolgt gemäss einem genau festgelegten Ablaufschema, das die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und eine sichere Identitätsbestimmung der getesteten Person erlaubt. Die Laboranalysen werden im CURML durchgeführt, welches innerhalb von 3 Wochen ein Gutachten erstellt.

Vaterschaftsabklärungen können auf Anordnung der Justizbehörden oder auf eigenen Wunsch durchgeführt werden. Sämtliche betroffenen Personen werden vorher genau aufgeklärt und müssen ihre Zustimmung geben.

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