Spitalzentrum Chablais
Das Spitalzentrum Chablais (Centre hospitalier du Chablais, CHC) besteht aus drei Institutionen:
- Klinik St-Amé in St-Maurice (Geriatrie und Psychogeriatrie)
- Institut für Psychiatrie des Welsch-Wallis (Les Institutions Psychiatriques du Valais Romand, IPVR) : in Malévoz (Monthey), sowie ambulante Strukturen in verschiedenen Spitälern des Spitalzentrums Mittelwallis.
- Spital Chablais (Hôpital du Chablais, HDC), mit seinen Standorten Monthey (VS) und Aigle (VD)
Spezielle Regelungen für das Hôpital du Chablais
Das Spital Chablais (HDC) ist ein interkantonales Spital der Kantone Wallis und Waadt. Eine Vereinbarung zwischen den Gesundheitsdepartementen der beiden Kantone sowie dem HDC besagt, dass die Organe des HDC weiterhin für die Geschäftsführung des Spitals zuständig bleiben, unter Vorbehalt der Modalitäten, welche von einer „commission d’application de l’accord“ festgelegt werden.
Die Walliser Mitglieder des Direktionskomitees des HDC werden von der Generalversammlung auf Empfehlung des Gesundheitsnetzes (GNW) ernannt. Der administrative Direktor des Spitalzentrums Chablais (CHC) nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Das GNW zeigt der Direktion des HDC die Vorgaben und Massnahmen auf, welche in den anderen Spitälern des GNW zur Anwendung kommen, damit das HDC auf effiziente Art und Weise ein gutes Resultat erreichen kann (u. a. in den Bereichen Personalpolitik, Einkaufspolitik, Organisation der Pflege und des Managements, Entwicklungen in der Informatik, etc.).
Das Ziel der « commission d’application » ist es, die tägliche Arbeit des HDC zu erleichtern, indem es praktische Rahmenbedingungen definiert, z. B. für die Bereiche Budget- und Tarifverhandlungen, Berufsaufübungsbewilligungen, Arbeitsbedingungen des Personals (Lohn und Soziales), Administration der geliehenen Gebäude, Aufteilung des erwirtschafteten Resultates zwischen den Kantonen.
Die „commission d’application“ setzt sich aus je zwei Vertretern der Gesundheitsdepartemente Wallis und Waadt zusammen. Zu den Sitzungen der Kommission sind zudem zwei Repräsentanten des HDC sowie ein Repräsentant des GNW eingeladen.
Am Ende des Geschäftsjahres bestimmt das HDC, in Abstimmung mit den beiden beteiligten Kantonen, die Verteilung des Gewinnes bzw. des Verlustes. Das Geschäftsergebnis des Walliser Anteils des HDC fliesst in die Rechnung des GNW ein. Im Jahre 2004 hat das RSV provisorisch 55 % des Resultates des HDC in seine Bilanz aufgenommen.