Kontrolle der physischen Tauglichkeit von Berufschauffeuren
Eröffnung eines spezialisierten Zentrums mit regionalen Antennen
(IVS).- Das Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) und die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) haben mit dem Spital Wallis (GNW) einen Leistungsvertrag für die Kontrolle der Fahrtauglichkeit von Berufschauffeuren abgeschlossen. Ein Kompetenzzentrum mit regionalen Antennen wird für diese Kontrollen verantwortlich zeichnen. Es wird zudem die Expertisen bei Fahrzeuglenkern mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit durchführen.
Um die Sicherheit von berufsmässigen Transporten zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber vor, dass sich Inhaber und Anwärter eines Führerausweises folgender Ausweiskategorien regelmässig einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen müssen:
Führerausweise im Kreditkartenformat (FAK) mit einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Kategorien: C, C1, D, D1 (ohne zusätzliche Codes), B121, B122, B110, F121, TPP.
Blaue Führerausweise mit einer oder mehreren der nachfolgenden Kategorien: C, C1, D, D1, 10 Trolleybus.
Die Kontrollen müssen durch einen, durch die DSUS bezeichneten Vertrauensarzt durchgeführt werden. Das DSSI hat aus diesem Grund eine Leistungsvereinbarung mit dem GNW abgeschlossen. Um die Fahrtauglichkeit von Berufschauffeuren zu kontrollieren, wird ein spezialisiertes Zentrum mit Niederlassungen in Visp, Siders und Martinach eröffnet. Ärzte, die diese Kontrollen durchführen, wurden entsprechend ausgebildet. Sie werden abklären, ob ein Berufschauffeur über die nötigen physischen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Fahrzeugs verfügt.
Die Chauffeure müssen bis zu ihrem 50. Altersjahr alle fünf Jahre, bis zu ihrem 70. Altersjahr alle drei Jahre und dann alle zwei Jahre einen medizinischen Check absolvieren. Diese Zeitintervalle bleiben identisch. Im Wallis gibt es rund 20'000 Inhaber von Führerausweisen der obgenannten Kategorien. Ab 1. Oktober fallen somit jährlich, auf die drei Zentren verteilt, schätzungsweise 5000 Kontrollen an.
Fahrzeuglenker, die älter als 70 Jahre alt sind, und keine der oben erwähnten beruflichen Kategorien besitzen, können wie bisher, medizinische Kontrollen bei ihrem Hausarzt durchführen lassen.
Gutachten für Fahrzeuglenker mit einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit
Fahrzeuglenker mit einem Alkohol- oder Drogenproblem dürfen keine Fahrzeuge führen. Wenn die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt einen Zweifel zur Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuglenkers hat, ordnet sie eine medizinische Abklärung an. Im Laufe der Jahre wurde es immer schwieriger Ärzte zu finden die bereit sind, diese Art von Kontrollen durchzuführen.
Der unterzeichnete Leistungsauftrag sieht vor, dass das Spital Wallis über die geeignete Infrastruktur und Kompetenzen zur Durchführung dieser Kontrollen verfügt. Sie finden für das Oberwallis im Spital Visp und für das Unterwallis im Spital Siders statt.