GAV Erneuerung und Lohnpolitik 2012
Trotz eines angespannten Wirtschaftsumfeldes und grosser Ungewissheit in Bezug auf die zukünftige Spitalfinanzierung sowie die freie Spitalwahl der Patienten, haben das Spital Wallis (GNW) und die Vertragsgewerkschaften ein Vereinbarungsprotokoll bezüglich Lohn- und Sozialpolitik unterzeichnet und den Gesamtarbeitsvertrag für ein weiteres Jahr verlängert.
Das Spital Wallis und die Vertragsgewerkschaften (Christliche Gewerkschaften Dienstleistungen SCIV/SCT, Schweizerischer Verband des Personals der öffentlichen Dienste VPOD und SYNA) haben am 20. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag mit einigen Anpassungen für ein weiteres Jahr verlängert. Ebenso haben sie ein Vereinbarungsprotokoll bzgl. Lohn- und Sozialpolitik unterzeichnet. Das Spital Wallis und die Vertragsgewerkschaften betonen das konstruktive Klima, welches während den Vertrags- und Lohnverhandlungen herrschte und sind zufrieden mit den vereinbarten Beschlüssen. Sie sind sich einig darüber, alles zu unternehmen, damit das Arbeitsumfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spital Wallis attraktiv bleibt und damit der Walliser Bevölkerung eine qualitativ hochstehende und leistungsfähige Betreuung ermöglicht wird.
Lohnanpassungen
Die Lohnpolitik für das gesamte Personal, welches dem GAV unterstellt ist, sieht für das Jahr 2012 wie folgt aus:
- Erfahrungsanteile
Per 1. Januar 2012 werden die vollen Erfahrungsanteile gemäss der Lohnskala, welche integrierender Bestandteil des GAV bildet, gewährt (dies entspricht 1.3% der Lohnsumme).
- Reallohnerhöhung
Per 1. Januar 2012 wird eine Reallohnerhöhung von 0.2% zuerkannt, welche auf die Lohntabelle (integrierender Bestandteil des GAV) angewandt wird.
- Ausserordentliche Zahlung
Ein einmaliger und ausserordentlicher Betrag in der Höhe von Fr. 200.-- (Fr. 100.-- für Mitarbeitende im Teilzeitverhältnis mit weniger als 51%) wird denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausbezahlt, welche bereits das Maximum der Erfahrungsanteile erreicht haben und für 2012 nicht in den Genuss einer Dienstalterszulage kommen.
- Anerkennung des jährlichen Erfahrungsanteils für alle Teilzeitangestellten mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 45%
Per 1. Januar 2012 werden den Teilzeitangestellten, welche einen Beschäftigungsgrad von weniger als 45% aufweisen, unabhängig ihres Beschäftigungsgrades in jedem Jahr ein voller Erfahrungsanteil zuerkannt.
- Anpassung der Inkonvenienzentschädigungen
Per 1. Januar 2012 wird die Entschädigung für die Abend- und Nachtarbeit von Fr. 6.-- auf neu Fr. 6.50 angepasst.
- Fort- und Weiterbildung
Das Spital Wallis setzt ein weiteres wichtiges Zeichen und erhöht die bestehenden Beiträge für die Fort- und Weiterbildung seines Personals für das Jahr 2012 um
ca. Fr. 550'000.-- (0.2% der Lohnmasse).
Die eingeleiteten Arbeiten in Bezug auf die umfassende Analyse bzgl. der Prozesse, der Organisation und der Finanzierung der Fort- und Weiterbildung werden in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitergeführt.
Sonstige Beschlüsse
a) Betreuung kranker und/oder verunfallter Kinder (Erneuerung von 2011)
Das Spital Wallis erneuert mit dem Schweizerischen Roten Kreuz das Vereinbarungsprotokoll für die Betreuung kranker und/oder verunfallter Kinder in der Höhe von 30 Betreuungsstunden pro Kind und Jahr.
Neu wird auf den 1.1.2012 eine Vereinbarung mit dem Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Waadt abgeschlossen, welches es erlaubt, die Mitarbeiter des Spital Wallis, welche im Kanton Waadt wohnsässig sind, ebenfalls von der Betreuung kranker und/oder verunfallter Kinder in der Höhe von 30 Betreuungsstunden pro Kind und Jahr zu profitieren.
b) Langzeitabsenzenmanagement
Das Spital Wallis verpflichtet sich, das erarbeitete Konzept für das Management von Langzeitabsenzen umzusetzen, mit dem Ziel, Mitarbeitern, welche gesundheitliche Schwierigkeiten aufweisen, adequat zu unterstützen um deren Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess möglichst gut zu gewährleisten.
c) Schaffung einer Klassifizierungskommission
Das Spital Wallis schafft zusammen mit den Sozialpartnern eine Klassifizierungskommission, um die Einstufung sowie allfällige Neueinstufungen von Funktionen im Rahmen der vorhandenen Mittel gemeinsam zu analysieren und vorzuschlagen.
d) Schaffung eines Unterstützungsfonds
Das Spital Wallis schafft einen Unterstützungsfond, in dem Fr. 100‘000.-- zur Verfügung stehen, um Mitarbeitern, welche sich in einer Notlage befinden, Hilfe zukommen zu lassen. Die Verwaltung dieses Fonds geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.